Thema der Arbeit ist das Spannungsverhältnis zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und den grundgesetzlich verbürgten Freiheitsrechten der versicherungspflichtigen Unternehmer, der versicherten Arbeitnehmer, der Heiltätigen und insbesondere der privaten Versicherer. Zunächst wird die Notwendigkeit dargelegt, das Monopol verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Diese Rechtfertigung kann nicht in grundgesetzlichen Kompetenznormen gefunden werden. Die gesetzliche Unfallversicherung muß vielmehr beweisen, daß ihren Belangen gegenüber den Grundrechten der Betroffenen Vorrang einzuräumen ist. Hierbei zeigt der Verfasser, daß die Arbeitsunfallversicherung mit geringen Einschränkungen vor den Freiheitsrechten der Betroffenen bestehen kann. Neben einer übersichtlichen Gesamtdarstellung der verfassungsrechtlichen Probleme, die die gesetzliche Unfallversicherung aufwirft, werden auch viele Einzelfragen erörtert. So insbesondere der Ausschluß des Schmerzensgeldanspruches und die generelle Zu lässigkeit des Erlasses von Unfallverhütungsvorschriften durch die einzelnen Berufsgenossenschaften. Im letzten Kapitel wird ein Überblick über die gegenwärtig in der Diskussion befindlichen Vorschläge zur Erweiterung der gesetzlichen Unfallversicherung mit zahlreichen in- und ausländischen Quellenangaben gegeben. Die wesentlichen Modelle (Einschluß der Freizeitunfälle, Mitversicherung von Sachschäden, gesetzliche Unfallversicherung für Hausfrauen oder Kraftfahrer sowie eine allumfassende gesetzliche Unfallversicherung) werden kurz dargestellt und auf ihre verfassungsrechtliche Durchführbarkeit überprüft. Gleichzeitig werden die generellen Grenzen einer Erweiterung der gesetzlichen Unfallversicherung aufgezeigt.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.