Die Arbeit behandelt gängige Probleme des Zivilprozessrechts. Ermässigt der Kläger seine Klage zum Beispiel von DM 1'000.-- auf DM 500.--, so erhebt sich die Frage nach der prozessualen Zulässigkeit. Eine solche mengenmässige Reduzierung der Klageforderung erscheint nach 264, II ZPO ohne Zustimmung des Beklagten möglich zu sein. Eine Teilrücknahme könnte demgegenüber gemäss 269, I ZPO nach Beginn der mündlichen Verhandlung nur mit Einwilligung des Beklagten erfolgen. Diese Widersprüche zu erklären, sowie die Abgrenzung zu den Instituten der Erledigung und des Verzichts darzustellen, sind die schwerpunktmässigen Ziele dieser Arbeit. Durch eine historische Rekonstruktion der Problemstellung gelingt es dem Verfasser, die dogmatischen Zusammenhänge aufzudecken und zu einer sinnvollen Lösung zu führen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.