Kurzarbeit und betriebliche Mitbestimmung : (§ 87 I Nr. 3 BetrVG)


Jene, Lothar



Document Type: Doctoral dissertation
Year of publication: 1980
Place of publication: Mannheim
University: Universität Mannheim
Evaluator: Wiese, Günther
Date of oral examination: 13 June 1980
Publication language: German
Institution: School of Law and Economics > Bürgerl. Recht, Arbeits- und Handelsrecht (Wiese 1965-1996, Em)
Subject: 340 Law
Abstract: Kurzarbeit ist ein nach wie vor aktueller Faktor des Arbeits- und Wirtschaftslebens. Die Einführung von Kurzarbeit unterliegt aufgrund des BetrVG 1972 der Mitbestimmung; seither ist problematisch, wer seitens der Arbeitnehmerschaft überhaupt regelungsbefugt ist und wie weit der Umfang dieser Regelungsmacht konkret reicht. Namentlich die heute bevorzugte Interpretation des Tarifvorrangs in 77 III BetrVG kann bei der Kurzarbeit im Einzelfall zu dem bislang praktisch übersehenen Ergebnis führen, dass die neu geschaffene Mitbestimmungs- kompetenz der Betriebsräte ( 87 I Nr. 3 BetrVG) durch gewerkschaftlich abgeschlossene Tarifverträge abgeschnürt und auf diese Weise die Rechtsposition der Arbeitgeber beträchtlich gestärkt wird.




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