Das Verwaltungsrecht der Binnenhäfen in der Bundesrepublik Deutschland : ein Beitrag zum Recht der öffentlichen Einrichtungen
Sußner, Reinhard
Dokumenttyp:
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Dissertation
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Erscheinungsjahr:
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1975
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Ort der Veröffentlichung:
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Mannheim
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Hochschule:
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Universität Mannheim
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Gutachter:
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Bartlsperger, Richard
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Datum der mündl. Prüfung:
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15 Juli 1975
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Sonstige - Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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Das Verwaltungsrecht der Binnenhäfen ist in besonderer Weise geprägt durch die Entwicklung und die Problematik bei der Organisation öffentlicher Leistungseinrichtungen. Die bestehenden privatrechtlichen Organisationsformen öffentlicher Anstalten sind ein Ergebnis des Zerfalls der umfassenden Polizeigewalt im neunzehnten Jahrhundert. Nach der Verengung des Polizeibegriffs auf die Gefahrenabwehr begann in der öffentlichen Verwaltung eine ökonomisierung und Privatisierung öffentlicher Anstalten. Erst in der Gegenwart widmet sich das verwaltungsrechtliche Schrifttum in grundsätzlicher Weise den Fragen einer richtigen Organisation und Benutzungsordnung öffentlicher Leistungseinrichtungen. Dabei gewinnt die Auffassung an Einfluß, daß die öffentlichen Einrichtungen mit Rücksicht auf ihre institutionelle Gemeinwohlbindung und ihre individualrechtliche Anspruchsgebundenheit die sonderrechtlichen Organisationsformen und Benutzungsordnungen des öffentlichen Rechts erhalten müssen. Dies ist vor allem für die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinden erarbeitet worden. Dieselbe Anschauung tritt in den — nach Begründung und Konsequenzen unterschiedlichen — Bemühungen in Erscheinung, privatrechtliche Konstruktionen aus dem Recht der öffentlichen Sachen zu verdrängen. Es wird heute auch die Ansicht vertreten, daß die Verwendung privatrechtlicher Organisations- und Handlungsformen für Einrichtungen der Leistungsverwaltung generell einen Formenmißbrauch darstellt. Die hier veröffentlichte Arbeit, die im Sommersemester 1974 der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim als Dissertation vorgelegen hat, fügt sich in die Reihe von Abhandlungen ein, die eine privatrechtliche Verwaltung öffentlicher Einrichtungen problematisieren und sich für deren Publifizierung aussprechen.
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