Qualifizierte Verschuldenserfordernisse kommen ausser im BGB im Arbeitsrecht, öffentlichen Dienstrecht, Sozialversicherungs- und Unfallfürsorgerecht und im Fracht- und Lagerrecht sowie im Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht vor. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Sinn und Zweck dieser Verschuldensqualifikationen Veränderungen der Schadenszurechnung über den Haftungsgrund hinaus gebieten.
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