In jüngerer Zeit haben sich der VI. und XI. Zivilsenat des BGH divergierend zu der Frage geäußert, ob und in welchem Umfang bei der Beschädigung von Sicherungs- und Leasinggut das Mitverschulden des Besitzers und die Betriebsgefahr des von ihm gehaltenen Fahrzeugs im Rahmen eines Schadensersatzprozesses anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist, der für den nichthaltenden (Sicherungs-)Eigentümer geführt wird. Jene Frage ist Teil einer sehr unübersichtlichen allgemeinen Debatte zur richtigen Behandlung von Schäden bei einer zwischen Eigentümer und Besitzer geteilten Rechtszuständigkeit. Auf der Basis eines obiter dictums des XI. Senats wird nachfolgend eine von der Rechtsprechung des VI. Senats abweichende Lösung entwickelt.
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