Strafrechtliche Vermögensabschöpfung bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes verjährten Erwerbstaten mit dem Grundgesetz vereinbar : Anmerkung zu BVerfG, 10.2.2021 – 2 BvL 8/19
Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit von Art. 316 h S. 1 EGStGB war eine Überraschung. Der 3. Senat des BGH1 hatte sich dazu entschlossen, zum letzten Mittel, zu Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG zu greifen, um die Anwendung einer für verfassungswidrig gehaltenen Vorschrift zu verhindern. Damit hat er die Entscheidung des Gesetzgebers mit dem (freilich nicht bindenden) Verdikt der Verfassungswidrigkeit belegt und grundlegend in Frage gestellt.
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