Das AG Fürstenfeldbruck hat am 30. 1.20191 – bestätigt durch das BayObLG – zwei Studentinnen wegen Diebstahls mit vorbehaltenen Geldstrafen von je 15 Tagessätzen
à 15 Euro und einer Arbeitsauflage verwarnt. Sie hatten Lebensmittel aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Einzelhandelsgeschäfts in Olching zum eigenen Verbrauch entnommen (sog. Containern). Dem Urteil war ein Strafbefehl über 40 Tagessätze à 30 Euro vorausgegangen und später das von den Angeklagten
abgelehnte Angebot zur Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO unter der Auflage,
acht Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.