Die Geldwäschegesetzgebung als Ermächtigungs­grundlage für den Informations­austausch zwischen den Steuerbehörden und den Strafverfolgungs­organen : zugleich eine verfassungs­rechtliche Betrachtung der §§ 30 Abs. 4, 370a AO, 261 StGB, 10, 11 GwG


Bülte, Jens



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2007
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft
Band/Volume: 4495
Ort der Veröffentlichung: Berlin ; Bern ; Wien
Verlag: Peter Lang
ISBN: 978-3-631-56163-8 , 3-631-56163-6
ISSN: 0531-7312
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Hochschule: Universität Trier
Datum der mündl. Prüfung: 2006
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- u. Steuerstrafrecht (Bülte 2013-)
Fachgebiet: 340 Recht
Freie Schlagwörter (Deutsch): Geldwäsche , Datenaustausch , Steuergeheimnis , Nemo-tenetur-Grundsatz , Verhältnismäßigkeitsprinzip
Abstract: Im Steuerstrafrecht kollidieren zwei Rechtsgebiete, die zwar als Bereiche des Eingriffsrechts dem Rechtsstaatsprinzip streng verpflichtet sind, doch aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen verschiedenen Maximen folgen. Insbesondere die steuerliche Mitwirkungspflicht kollidiert mit dem strafrechtlichen Verbot der Selbstbelastung. Das Steuergeheimnis wird in vielen Fällen durchbrochen, etwa durch das Offenbarungsrecht für die Strafverfolgung oder die Offenbarungspflicht bei Geldwäscheverdacht. Aus der bedenklichen Weite des 261 StGB, Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz und der Fremdnutzung von Daten, ergeben sich erhebliche Gefahren. Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität drohen zur Durchsetzung von Steueransprüchen und allgemeinen Strafverfolgung mißbraucht zu werden.




Dieser Datensatz wurde nicht während einer Tätigkeit an der Universität Mannheim veröffentlicht, dies ist eine Externe Publikation.




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ORCID: Bülte, Jens ORCID: 0000-0003-0300-0180

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