Die früher seltener diskutierte1 Anfechtung unentgeltlicher Leistungen nach § 134 InsO ist spätestens seit dem Fall Phoenix Kapitaldienst ins Blickfeld der insolvenzrechtlichen Öffentlichkeit geraten. Die jüngere Rechtsprechung vermittelt dem interessierten Betrachter dabei den Eindruck, es wimmele in der Praxis – wie im Fall Phoenix Kapitaldienst – geradezu von (verdeckten) Schneeballsystemen, in denen Anleger betrügerisch aufs Kreuz gelegt werden.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.