Privilegierung der bösgläubigen Aktionäre bei der Anfechtung von Dividendenzahlungen nach § 134 InsO? Erwiderung auf Habersack, ZIP 2022, 1621 mit Kritik an der BGH-Rechtsprechung zur Anfechtung rechtsgrundloser Leistungen


Bitter, Georg



Dokumenttyp: Zeitschriftenartikel
Erscheinungsjahr: 2023
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Band/Volume: 44
Heft/Issue: 4
Seitenbereich: 169-175
Ort der Veröffentlichung: Köln
Verlag: Otto Schmidt Verlag
ISSN: 0723-9416 , 0172-8245 , 0720-8170
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Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Bank- u. Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht (Bitter 2005-)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Habersack hat in ZIP 2022, 1621 in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt (OLG Frankfurt v. 25.5.2022 - 4 U 310/19, ZIP 2022, 1556) die These vertreten, bei unzulässigen Dividendenzahlungen könne nur der gutgläubige Aktionär, der gem. § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG gesellschaftsrechtlich nicht auf Rückgewähr haftet, der Anfechtung nach § 134 InsO unterliegen, während der bösgläubige und deshalb nach § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG zur Rückgewähr verpflichtete Aktionär die Unentgeltlichkeitsanfechtung nicht fürchten müsse. Dieses groteske Ergebnis beruht auf der fehlerhaften, im Urteil BGHZ 214, 350 begründeten Rechtsprechung des BGH zur Anfechtung rechtsgrundloser Leistungen nach § 134 InsO, die ihrerseits deutliche Wertungswidersprüche produziert und deshalb dringend der Korrektur bedarf.




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