In Anknüpfung an ihre Publikation aus ZIP 2021, 653 nehmen die Verfasser kritisch zum Urteil des LG München I v. 23.11.2022 - 29 O 7754/21, ZIP 2022, 2505, Stellung, das im Fall „Wirecard“ die Anmeldung kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche der Anleger zur Insolvenztabelle im Rang des § 38 InsO abgelehnt hat. Sie zeigen auf, dass die aktuelle Entscheidung des LG München I mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar ist, sie den Gehalt des § 199 Satz 2 InsO missinterpretiert und die europarechtliche Dimension unterbelichtet.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.