Die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB gehören zu den Grundlagen des Sachenrechts. Sie sind daher regelmäßig Gegenstand von Universitäts- und Examensklausuren. Hier kann der Sachverhalt leicht durch den kurzen Zusatz der Dereliktion durch den Störer um ein weiteres Problem erweitert werden. Der Beitrag vermittelt Studierenden das erforderliche dogmatische Wissen, um die Dereliktion durch den Störer in einer Klausur in den Griff zu bekommen. Er beschränkt sich auf die Dereliktion beweglicher Sachen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.