Die Verhältnismäßigkeit unilateraler, nationaler Maßnahmen zum Schutz globaler Umweltgüter


Peters, Birgit ; Schaks, Nils



Dokumenttyp: Buchkapitel
Erscheinungsjahr: 2023
Buchtitel: Zukunftsfähiges Umweltrecht III : Unilaterale Beiträge zur globalen Nachhaltigkeitsordnung : Pflichten, Möglichkeiten, Grenzen
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht
Band/Volume: 46
Seitenbereich: 171-206
Herausgeber: Markus, Till ; Reese, Moritz ; Köck, Wolfgang
Ort der Veröffentlichung: Baden-Baden
Verlag: Nomos
ISBN: 978-3-7560-1386-9 , 978-3-7489-1928-5
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Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Öffentl. Recht (Juniorprofessur) (Schaks 2015-)
Fachgebiet: 340 Recht
Freie Schlagwörter (Deutsch): Klimaschutz , Verhältnismäßigkeit , international , unilateral , Verfassungsrecht , BVerfG
Abstract: Der Klima-Beschluss des BVerfG hat ausgeführt, dass wegen der Dringlichkeit des Klimaschutzes in Zukunft harschere Grundrechtseingriffe als heute verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein könnten. Zudem wird die nationale Verpflichtung zum Schutz des Klimas von dem Erfolg einer internationalen Kooperation zum Schutz des Klimas entkoppelt. Vermutlich auf diesen Aussagen fußend, wurde die Sorge vor einer ruinösen, aber letztlich erfolglosen nationalen Klimapolitik geäußert. Der nachfolgende Beitrag legt zunächst dar, wie sich internationales und nationales Recht im Bereich des Klimaschutzes zueinander verhalten, um sich sodann der Kernfrage zuzuwenden: Wie lassen sich nationale Maßnahmen zum Klimaschutz als verhältnismäßig rechtfertigen, wenn die internationalen Klimaschutzbemühungen stagnieren oder sogar scheitern? Hierfür wird die klassische Verhältnismäßigkeitsdogmatik, wie das BVerfG sie in seiner Rechtsprechung ausgeprägt hat, herangezogen. Als Hauptproblem wird sich die Angemessenheit erweisen, da einerseits der Klimaschutz als rechtfertigender Belang drängender wird, aber andererseits zukünftige CO2-Einsparungen einen geringeren Effekt aufweisen als heutige. Dennoch wird es künftig stets bei einer Einzelfallbetrachtung bleiben. Pauschale Lösungen verbieten sich. Der Beitrag untersucht sodann verschiedene Szenarien, die über die herkömmliche Grundrechtsdogmatik hinausgehen, um zu ermitteln, welche Veränderungen in der Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen in Zukunft möglich sein könnten. Es werden zwei Hauptaspekte behandelt: die Berücksichtigung vergangener Emissionen und zukünftiger Schäden im Zusammenhang mit dem Klimaschutz sowie die Modifikation der Grundrechtsdogmatik durch ökologische Verhältnismäßigkeitsprüfungen. Es wird auch die Idee einer umfassenderen rechtswissenschaftlichen Neuorientierung diskutiert, die eine Anerkennung von Rechten der Natur nicht ausschließen würde.




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