Insolvenzanrechtung von Dividendenzahlungen nach § 134 InsO bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses (Erwiderung auf BGH v. 30.3.2023 – IX ZR 121/22)
Bitter, Georg
Dokumenttyp:
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Zeitschriftenartikel
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Erscheinungsjahr:
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2023
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz : ZRI
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Band/Volume:
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2023
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Heft/Issue:
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19
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Seitenbereich:
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837-847
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Ort der Veröffentlichung:
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Köln
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Verlag:
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RWS Verlag Kommunikationsforum
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ISSN:
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2699-0490
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Verwandte URLs:
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Bank- u. Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht (Bitter 2005-)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Freie Schlagwörter (Deutsch):
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Insolvenzanrechtung , Dividendenzahlungen
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Abstract:
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Im Urteil vom 30. 3. 2023 - IX ZR 121/22 hat sich der IX. Zivilsenat des BGH erstmals mit der Kritik auseinandergesetzt, die der Verfasser an seiner jüngeren Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung rechtsgrundloser Leistungen nach § 134 InsO im Zwei-Personen-Verhältnis geübt hat. Nachfolgend soll anhand der Insolvenzanfechtung von Dividendenzahlungen, aber auch darüber hinaus aufgezeigt werden, dass die Replik des BGH nicht zu überzeugen vermag und sich seine Rechtsprechung nach wie vor durch Wertungswidersprüche und Inkonsistenzen auszeichnet, die eine verlässliche Beurteilung der Unentgeltlichkeitsanfechtung für die Zukunft ausschließen. Insbesondere gilt dies für die (angeblichen) subjektiven Anforderungen auf Seiten des Leistenden (Stichwort: Freigiebigkeit), auf die es nur bei der Anfechtung unzulässiger Dividendenzahlungen offenbar nicht ankommen soll. Auch haftet der bösgläubige Aktionär - anders als vom BGH angenommen - keineswegs immer weitergehend als der gutgläubige.
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| Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie. |
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