Der Beitrag behandelt die Auswirkungen des 1998 erlassenen Gesetzes zur Haftungsbeschränkung in der Binnenschiffahrt. Dieses Gesetz durchbrach das ehemals einheitliche Binnenschiffahrtsrecht zwischen Deutschland und Frankreich, das durch die historische Einordnung Elsaß-Lothringens entstanden war. Im Havariefall gelten nun unterschiedliche Haftungshöchstgrenzen für den Schiffseigner. Der Verfasser spricht sich für die Einführung eines europäischen Schiffahrtsrechts aus und widmet sich den hiermit verbundenen Schwierigkeiten und Chancen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.