Befangenheit im Berufungsverfahren - Zur Notwendigkeit und Ausgestaltung einer unparteiischen Auswahlentscheidung von Universitätsprofessoren unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Baden-Württemberg


Wilhelm, Christine


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URN: urn:nbn:de:bsz:180-madoc-683951
Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2024
Ort der Veröffentlichung: Mannheim
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Puhl, Thomas
Datum der mündl. Prüfung: 21 Mai 2024
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Öffentl. Recht, Finanz- u. Steuerrecht, Öffentl. Wirtschaftsrecht u. Medienrecht (Puhl 1995-)
Fachgebiet: 340 Recht
Freie Schlagwörter (Deutsch): Befangenheit , Professor , Professur , Berufungsverfahren , Bestenauslese , Wissenschaftsfreiheit , Auswahl Universitätsprofessor, Besorgnis der Befangenheit, Ausgeschlossene Personen, Berufungskommission, Stellenbesetzung, Auswahlverfahren, unparteiisch, befangen
Freie Schlagwörter (Englisch): bias , professor , professorship , appointment procedure , selection of the best , academic freedom , selection University Professor , concerns of bias , excluded persons , appointment committee , staffing , selection procedure , impartial , biased
Abstract: Das Berufungsverfahren als Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Professur richtet sich materiell nach dem Prinzip der Bestenauslese gem. Art. 33 Abs. 2 GG. Eine Mitwirkung befangener Personen an dieser Entscheidung gefährdet die Umsetzung der alleinigen Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, weil dies die Gefahr begründet, dass sachfremde Sonderinteressen einzelner Beteiligter in den unterschiedlichen Berufungsgremien eine entscheidende Rolle spielen. Wann eine Befangenheit im Rahmen des Berufungsverfahrens anzunehmen ist und welche Rechtsfolgen in einem solchen Falle eintreten, ist jedoch noch immer weitgehend ungeklärt. Rechtstatsächlich nehmen die Faktoren für befangenheitsträchtige Umstände zu. Im Wissenschaftsbetrieb entstehen unter den Professoren immer mehr Schnittpunkte und Kooperationen, die Fächer werden immer kleinteiliger und ausdifferenzierter. Expertise und Befangenheit bilden damit tendenziell antagonistische Eigenschaften ein- und desselben Beteiligten am Berufungsverfahren auf dem Weg zur verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Bestenauslese.




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