Europa zwischen rechtlich-konstitutioneller Konkordanz und politisch-kultureller Vielfalt
Schieren, Stefan
URL:
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http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2014/5147/pd...
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Weitere URL:
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http://www.mzes.uni-mannheim.de/publications/wp/wp...
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Dokumenttyp:
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Arbeitspapier
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Erscheinungsjahr:
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2002
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Arbeitspapiere / Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung = Working papers
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Band/Volume:
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53
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Ort der Veröffentlichung:
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Mannheim
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ISSN:
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1437-8574
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Außerfakultäre Einrichtungen > MZES - Arbeitsbereich B
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Fachgebiet:
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320 Politik
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Abstract:
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Blickte ein Beobachter von außen auf die EU, böte sich ihm das Bild eines undurchsichtigen Flickenteppichs, einer Organisation "monstrum simile". Dass sie dennoch insgesamt funktioniert, dürfte (nicht nur) ihn eher überraschen. Denn in der Gemeinschaft haben sich Staaten unter der Bezeichnung "Union" zusammengefunden, die im Inneren unterschiedlicher nicht organisiert sein könnten: Föderal, semi-föderal, regionalisiert, devolutioniert, unitarisch; parlamentarisch und präsidentiell; monarchisch und republikanisch; verfasst und nicht verfasst; mit und ohne Verfassungsgerichtsbarkeit; monistisch und dualistisch; mit Mehrheits- und mit Verhältniswahlrecht; mit und ohne Volksgesetzgebung. Dazu kommen unterschiedliche Rechts- und Verfassungstraditionen. Dass Staaten mit solch unvergleichlichen Ausgangsbedingungen eine Union bilden, wird in dem Moment problematisch, wie diese zunehmend Zuständigkeiten an sich zieht oder übertragen bekommt, sich der Integrationsprozess demzufolge verdichtet und beschleunigt, wie es gegenwärtig der Fall ist. Und so stellt sich die keineswegs neue Frage: Kann ein derartiger Gesamtverband funktionieren, wenn seine Mitglieder nicht ein Mindestmaß an substanzieller Gleichartigkeit haben? Offenbar nicht. Am Beispiel Großbritannien kann gezeigt werden, mit welchem spezifischen Eigengewicht das Recht in den Europäischen Gemeinschaften für diese Harmonisierung sorgte und sich dabei sogar über politische Widerstände in diesem Mitgliedstaat hinwegsetzen konnte. Dieser Notwendigkeit zur rechtlich-konstitutionellen Konkordanz steht aber die Forderung nach politischer Vielfalt, nach einem "Europa der Nationen", entgegen.
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