Die Arbeit beabsichtigt zu prüfen, inwieweit autochthone Minderheiten, die eines kollektiven Schutzes bedürften, durch das Grundgesetz abgesichert sind, d. h. durch spezifischen Minderheiten- und allgemeinen Gruppenschutz. Die Frage ist wohl berechtigt, was nicht zuletzt die Verfassungskommission von 1994 gezeigt hat, auch wenn ihre Relevanz durch die in Deutschland entscheidende Länderkompetenz eingeschränkt ist. Nach einem ersten Teil zu Entwicklungen und Vorgaben des internationalen Rechts werden im zweiten Teil zunächst Deutschlands historische Rechtsentwicklung und Minderheiten vorgestellt. Der letzte Teil widmet sich Überlegungen zu einer Grundgesetzergänzung mitsamt einem Artikelvorschlag zu einem kollektiven Existenzrecht, objektiv-rechtlich ergänzt um die Pflicht des Staates zur Förderung von Minderheiten.
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Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht ; 12
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