Finanzielle Engpässe in der Gesetzlichen Rentenversicherung motivieren wiederholt Diskussionen um eine wiedervereinigungsbedingte Sonderlast. Deren Höhe wird in dieser Studie mittels Daten des VDR und des SOEP anhand ausgewählter Konzepte bestimmt. Im Vorfeld der Analyse werden die Begriffe Kosten und Transfers konzeptionell voneinander abgegrenzt und die verbreitete Annahme ihrer Synonymie widerlegt. Die betriebswirtschaftlichen Kosten der Wiedervereinigung für die Rentenversicherung lagen sachzielorientiert für den Zeitraum 1992 bis 1998 zwischen 18,6 und 20,8 Mrd. €. Gemessen an den Beitragseinnahmen entspricht dies einem Anteil am Beitragssatz von weniger als einem halben Prozentpunkt. Demgegenüber ergab sich periodenorientiert für 1992 bis 2003 ein Transfer in Höhe von 107,8 Mrd. € innerhalb des Finanzverbundes zu den ostdeutschen Versicherungsträgern. Migrationsbereinigt, das heißt unter Berücksichtigung der Wanderungsbewegungen zwischen den alten und neuen Bundesländern, reduziert sich dieser Transfer auf 89,5 Mrd. €. Für das Jahr 2004 zeigt eine Mikrosimulation, dass die Verwendung unterschiedlicher Berechnungsbasen in Ost und West zu einem Transferverlust in Höhe von 186 € für einen westdeutschen Standardrentner gegenüber einem Transfergewinn in Höhe von 236 € für einen ostdeutschen Standardrentner führt.
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