Die Bundesregierung plant eine weitgehende Aufhebung des Rabattverbots und begründet dies mit der Notwendigkeit der Deregulierung zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und mit Preisvorteilen für den Verbraucher. Die folgenden Ausführungen versuchen den Nachweis, daß die Aufhebung des Rabattverbots die Markttransparenz und die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs beeinträchtigt, die Irreführung der Verbraucher über die Preiswürdigkeit des Angebots und über den Normalpreis begünstigt sowie zur Verbraucherdiskriminierung beiträgt. Außerdem beeinträchtigt die Aufhebung des Rabattverbots mittelständische Unternehmen in vielfältiger Weise.
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