Im Rahmen eines auf Interessenausgleich ausgerichteten Corporate Governance Systems stellt der Konzernabschluss eine wesentliche Ressource für verschiedene Governance-Mechanismen zur Verfügung - Information. Zur Untersuchung seiner Funktionsfähigkeit als Informationsinstrument unterscheidet Michael Ebert zwischen Informationssender (berichtendes Unternehmen), Informationsmedium (Konzernabschluss) und Informationsempfänger (Shareholder). Er zeigt, dass bestimmte Eigenschaften dieser drei Elemente, wie z.B. Opportunismus, Objektivierungserfordernisse oder kognitive Beschränkungen, eine erfolgreiche Informationsvermittlung behindern können. Folglich müssen sich regulatorische Maßnahmen, die Konzernabschlüsse oder allgemein Finanzberichte betreffen, immer an ihrer Wirkung auf alle drei Elemente des Informationsprozesses messen lassen.
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