Im Jahr 2001 wurde mit der Einführung der so genannten Riester-Rente ein Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge eingeleitet. Zwar gab es schon des Längeren private betriebliche und individuelle Altersvorsorge, sie war jedoch das „Sahnehäubchen“ auf der den Lebensstandard sichernden gesetzlichen Rente. Seit den großen Reformen 2001 („Riester“) und 2004 („Nachhaltigkeit“) ist ein Anteil privater Vorsorge unumgänglich, um den während des Erwerbslebens genossenen Lebensstandard auch im Ruhestand zu sichern. Durch die Finanzkrise 2008/09 ist die Frage, wie groß das Risiko der kapitalgedeckten Altersvorsorge ist, wieder aktuell geworden. Vor allem wird diskutiert, ob nicht die Höhe der krisenbedingten Vermögensverluste und deren prozyklische Wirkungen daran zweifeln lässt, dass ein Mischsystem aus Kapitaldeckung und Umlage den Herausforderungen der demographischen Entwicklung am besten gewachsen ist. Dieser Policy Brief fasst zusammen, warum es keinen Anlass zu einer grundsätzlichen Neuordnung des von der Rot-Grünen Koalition eingeführten Mehrsäulenmodells der Altersorge gibt. Erstens liegt der mittlere krisenbedingte Verlust des Altersvorsorgevermögens in der gleichen Größenordnung wie der Verlust an gesetzlichen Rentenansprüchen. Zweitens sind kürzlich publizierte Modellrechnungen prozyklischer Effekte mittels kurzfristig orientierter Modelle dem langfristigen Charakter der privaten Altersvorsorge völlig unangemessen. Drittens hat die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 an den beiden zentralen Gründen, die für einen Teilumstieg vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren sprechen, nichts geändert: Zum einen ermöglicht der höhere Kapitalstock in der langen Frist ein höheres Bruttosozialprodukt, weil die Produktionsmöglichkeiten ausgeweitet werden und weil die steuerähnliche Belastung der Arbeitnehmer sinkt und die Produktivität steigt; zum anderen kommt es angesichts des dramatischen demographischen Wandels zu einer gleichmäßigeren Belastung der Generationen.
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