Die Abgrenzung des Erfolges multinationaler Unternehmungen (MNU) für körperschaftsteuerliche Zwecke erfolgt im Regelfall im Rahmen des Fremdvergleichsgrundsatzes, konkretisiert durch die Transferpreisrichtlinien der OECD. Dieses Erfolgsabgrenzungsparadigma steht im systematischen Gegensatz zu den ökonomischen Theorien der MNU und widerspricht der Auffassung von der MNU als integrierter Unternehmung.Es wird gezeigt, dass unter Berücksichtigung der Besteuerung als einzigem nicht natürlichem Standortfaktor steuerliche Transferpreisregelungen nur in wenigen Fällen Entscheidungsneutralität der Erfolgsabgrenzung sichern können; dieses gilt auch, wenn die Implikationen der Theorie der MNU ignoriert werden. Daher ist es aus ökonomischer Perspektive abzulehnen, unterschiedliche administrierte Verrechnungspreise zur Fingierung eines Fremdvergleiches zu setzen. Da sich die EU-Kommission in jüngerer Zeit verstärkt für die Einführung einer Einheitsbesteuerung für MNU im Binnenmarkt ausspricht, wird weiterhin gezeigt, unter welchen Umständen es zu einer effizienten Allokation im Rahmen einer nach US-amerikanischem Vorbild ausgestalteten Konzernbesteuerung kommen kann.
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