In seinem Jahresgutachten 2003/2004 hat der Sachverständigenrat ausführlich die Mängel der
deutschen Einkommens- und Unternehmensbesteuerung aufgezeigt. Steuerpolitischer Handlungsbedarf
besteht in erster Linie bei der Unternehmensbesteuerung.
(1) Zur Stärkung der Standortattraktivität sind die tariflichen und effektiven Steuerbelastungen
der unternehmerischen Gewinne zu senken.
(2) Außerdem müssen durch eine Integration der Unternehmensbesteuerung in die Einkommensteuer
Verzerrungen bei Finanzierungsentscheidungen und der Rechtsformwahl
beseitigt oder zumindest abgebaut werden.
(3) Daneben geht es um eine grundlegende Vereinfachung des Steuersystems und die
Gewährleistung einer gerechten Besteuerung. Die Forderung nach Steuervereinfachung
und Steuergerechtigkeit lässt sich grundsätzlich durch eine neutrale Besteuerung
verwirklichen.
(4) Schließlich sind bei einer Reform des Steuersystems die EU-rechtlichen Vorgaben zu
beachten.
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