In der vorliegenden Ausarbeitung sind wir der Frage nachgegangen, welchen Einfluss die Möglichkeit der Einbettung eines abzugebenden Risikos in ein IID-Versicherungskollektiv auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags besitzt, wenn der Entscheidungsträger dem Bernoulli-Prinzip folgt. Auf der Basis des starken GdgZ sind wir in der Lage, hier allgemeine Resultate zu erzielen, die nur auf standardmäßigen Anforderungen an die Risikonutzenfunktion des Entscheidungsträgers sowie an
die Verteilung der individuellen Gesamtschäden beruhen.
Es zeigt sich, dass die Möglichkeit der Kollektivbildung zentralen Einfluss auf die Versicherungsentscheidung nimmt. Ferner führen (hinreichende) Vergrößerungen des Kollektivs zu einer weiteren Nutzenmehrung seitens der Versicherten. Die Bedeutung der Kollektivbildung für den Abschluss von Versicherungsverträgen stellt einen zentralen Unterschied von Versicherungsprodukten im Vergleich zu anderen Finanzprodukten dar. Dies bestätigt erneut, dass die Produktion von Versicherungsschutz auf
einer Produktionsgesetzmäßigkeit sui generis (Ausgleich im Kollektiv) beruht.
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