Für die Gestaltung des Steuersystems ist die Besteuerung der Unternehmen von
herausragender Bedeutung, da das Gros der Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen, von
Unternehmen vollzogen wird. Schädliche Rückwirkungen der Besteuerung auf die
Investitionstätigkeit der Unternehmen sollten vermieden werden. Deswegen sind von Steuern
nicht verzerrte Entscheidungen über Investitionen und ihre Finanzierung eine
wünschenswerte ökonomische Eigenschaft der Unternehmensbesteuerung (Investitions- und
Finanzierungsneutralität).
Aus juristischer Sicht gilt das Leistungsfähigkeitsprinzip als tradiertes Fundamentalprinzip der
Steuergerechtigkeit, das auch für die Besteuerung der Unternehmen zur Anwendung kommt.
Überkommene juristische Prinzipien gerechter Besteuerung und ökonomische Desiderata, die
auf der Analyse ökonomischer Wirkungen des Steuerrechts beruhen, scheinen nur schwer
vereinbar zu sein. Gleichwohl gibt es Berührungspunkte.
Indes sind dem Ideal einer neutralen und gleichmäßigen Besteuerung Grenzen gesetzt. Die
internationale Mobilität der Investitionen und der daraus resultierende Steuerwettbewerb
schaffen ein Spannungsverhältnis zwischen den Grundsätzen gleichmäßiger und neutraler
Besteuerung einerseits und einer nach dem Mobilitätsgrad der Investitionen differenzierten
steuerlichen Belastung andererseits. Deswegen spricht manches dafür, die Besteuerung der
Unternehmen stärker als bisher am Bestimmungsprinzip auszurichten.
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