Methoden zur Schätzung von Schaden- und Prämienrückstellungen in der Kompositversicherung : überarbeitete Fassung
Bartenwerfer, Jens
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URL:
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Weitere URL:
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https://www.math.tu-dresden.de/sto/schmidt/gdv-pap...
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Dokumenttyp:
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Arbeitspapier
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Erscheinungsjahr:
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2011
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Ort der Veröffentlichung:
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Berlin
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Verlag:
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik > Mathematik (Seniorprofessur) (Schmidt, K.D. 2018-)
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Fachgebiet:
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510 Mathematik
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Abstract:
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Ein gemeinsamer Arbeitskreis von DAV, GDV und TU Dresden hat die anhängende Studie zum Thema „Methoden zur Schätzung von Schaden- und Prämienrückstellungen“ erstellt. Die Arbeitsgruppe Schadenreservierung des Ausschusses Schadenversicherung der DAV hat die Arbeiten DAV-intern fachlich begleitet.
Unter Solvency II werden die Versicherungsunternehmen die Bewertung der Aktiva und Passiva verstärkt nach risikobasierte
n und marktorientierten Ansätzen vornehmen. Die Anwendung angemessener aktuarieller Methoden und Verfahren im Rahmen der aktuariellen Funktion muss daher in Zukunft durch die in diesen Bereichen tätigen Aktuare sichergestellt werden. Wesentliche Aufgaben der Aktuare umfassen
in diesem Zusammenhang:
- die Berechnung der versicherungstechnisc
hen Rückstellungen bzw. die Koordinierung dieser,
- die Gewährleistung der Angemessenheit
der verwendeten Methoden und Basismodelle sowie der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen
gemachten Annahmen, einschließlich eines Vergleichs der gewonnenen Schätzungen
mit den Erfahrungswerten sowie
- die Bewertung der Hinlänglichkeit und
der Qualität der verwendet Daten.
Das Ziel der vorliegenden Studie ist es de
shalb, einige wichtige Berechnungsmethoden vorzustellen, die den aktuariellen Stand widerspiegeln.
Der sachliche Anwendungsbereich dieser Ausarbeitung betrifft die Aktuare der
Schaden- und Unfallversicherung. Sie gilt nicht für Lebens- bzw. Krankenversicherung jeglicher Art. Die Ausarbeitung betrifft auch nicht die Schaden- und Unfallversicherung, wenn und soweit rechtliche oder aktuarielle Vorgaben aus der Lebens- oder Krankenversicherung bei dem jeweiligen Produkt zu beachten sind. Dies gilt
insbesondere für die Unfallversicherung mit
garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)
und die HUK-Renten.
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