criminal law , coercion , bribery , threat , promise
Abstract:
Vorliegende Dissertation befasst sich mit der Behandlung von Drohungen und Versprechen im geltenden Strafrecht.
Die Ausgangsthese der Untersuchung lautet, dass eine bedingte Ankündigung nur als Drohung oder als Versprechen strafrechtlich relevant sein kann. In der Konsequenz kann eine bedingte Ankündigung somit bei Drohung mit einem empfindlichen Übel nur als Nötigung oder bei Versprechen eines Vorteils nur als Vorteilsgewährung bzw. Bestechlichkeit strafbar sein.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Untersuchung der Strafbarkeit der Nötigung durch Drohung mit einem Unterlassen. Dabei werden zunächst die bereits vertretenen Meinungen dargestellt und bewertet, bevor – ausgehend von den gewonnenen Ergebnissen – ein eigener Lösungsansatz entwickelt wird. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf die trennscharfe Abgrenzung von Drohungen und Versprechen gelegt.
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