Deutschland , Steuerbelastung , Europäische Union / Binnenmarkt , Steuerwettbewerb , Direktinvestition
Abstract:
Das Steuersenkungsgesetz stellt das größte Reformvorhaben auf dem Gebiet der direkten Steuern in Deutschland seit der Einführung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungssystems zum 1.1.1977 dar. Vorgesehen sind eine Änderung des Steuersystems, eine Verringerung der Steuersätze sowie eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage. Das bestehende Vollanrechnungssystem soll durch ein Halbeinkünfteverfahren ersetzt werden, bei dem es sich im Grundsatz um ein klassisches Körperschaftsteuersystem handelt mit pauschaler Milderung der Doppelbelastung auf Anteilseignerebene. Die Steuertarife werden sowohl im Rahmen der Einkommensteuer als auch im Rahmen der Körperschaftsteuer gesenkt, künftig soll ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne von 25% gelten. Zur Gegenfinanzierung ist insbesondere eine Verschlechterung der Abschreibungsvorschriften vorgesehen, in dem die degressive Abschreibung auf 20% zurückgefahren wird, Gebäude nur noch mit 3% jährlich abschreibbar sind und im übrigen die steuerlichen Abschreibungszeiträume erheblich verlängert werden sollen. Die Reform muss sich letztlich daran beurteilen lassen, inwieweit die in sie gesetzten Ziele erreicht werden. Im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit werden im wesentlichen drei Zielsetzungen genannt: Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen am Standort Deutschland, Stärkung der Attraktivität des Standorts Deutschland für inländische und ausländische Investoren sowie Sicherstellung eines europatauglichen Steuersystems.
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