Die enorme Bedeutung und Relevanz der europäischen Grundfreiheiten und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH im Bereich der direkten Steuern ist inzwischen allgemein anerkannt. Damit ist jedoch für die Mitgliedstaaten der EU die Bekämpfung der internationalen Steuerplanung innerhalb des Binnenmarkts schwieriger geworden, da sie bei der Ausgestaltung ihres Steuerrechts das Gemeinschaftsrecht zu beachten haben.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.