Die Problematik der Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem Umsatzerlöse aus Verkaufs-, Werk- oder Dienstleistungstransaktionen ausgewiesen werden müssen, hat auch mehr als ein Jahrhundert nach gesetzlicher Etablierung des Realisationsprinzips nichts von seiner Aktualität und Relevanz eingebüßt. Dies zeigt sich sowohl in der Rechnungslegungspraxis wie auch – die seit mehr als zwei Jahren kontrovers geführte Diskussion von FASB und IASB um einen neuen Referenzrahmen zur Ertragsvereinnahmung belegt dies anschaulich – auf dem Forschungsgebiet der internationalen Rechnungslegung.
Die vorliegende Arbeit stellt zunächst das komplexe System der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung dar und vergleicht anhand von praxisnahen Geschäftsvorfällen die lückenlose Regelungslösung im deutschen Bilanzrecht mit jener nach IFRS.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.