Krankenhausfusionen - Rechtsvergleich der Zusammenschlusskontrolle in Deutschland und den USA


Müller-Groh, Stephan Georg


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URL: https://madoc.bib.uni-mannheim.de/66
URN: urn:nbn:de:bsz:180-madoc-666
Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2002
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: None
Ort der Veröffentlichung: Mannheim
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Taupitz, Jochen
Datum der mündl. Prüfung: 20 Dezember 2002
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Zivilprozeßrecht, Internat. Privatrecht u. Rechtsvergleichung (Taupitz 1989-2019)
Fachgebiet: 340 Recht
Normierte Schlagwörter (SWD): Deutschland , Krankenhaus , Fusionskontrolle , USA
Freie Schlagwörter (Deutsch): Krankenhausfusion , Zusammenschlusskontrolle , Deutschland , USA
Freie Schlagwörter (Englisch): Hospital Merger , antitrust law , Germany , USA
Abstract: Die Anwendung der Fusionskontrollvorschriften bei Krankenhausfusionen bereitet sowohl in Deutschland als auch in den USA keine grundlegenden Probleme, weist allerdings in den jeweiligen Ländern einige Besonderheiten auf. Unterschiede entstehen zunächst durch die verschieden gestalteten Krankenhausfinanzierungssysteme. So weist der Krankenhauswettbewerb in den USA unter anderem mehr Teilnehmer bzw. Einflussfaktoren auf als in Deutschland. Des Weiteren kennt die deutsche Fusionskontrolle – anders als in den USA – Schwellenwerte für deren Anwendbarkeit, so dass nur Krankenhausfusionen mit großen Krankenhausunternehmen überprüft werden können. Weiterhin werden in den USA so genannte „cluster markets“ mit vergleichbaren Gruppen von Krankenhausdienstleistungen definiert. Ähnlich sollte die Marktabgrenzung in Deutschland erfolgen.
Übersetzter Titel: Hospital mergers - merger control in Germany and the US (Englisch)
Übersetzung des Abstracts: There are no specific problems in the application of merger guidelines on hospital mergers in Germany and in USA. However, there are some differences. First, the competition is more intense in the US compared with Germany because there are more competitors. Furthermore, the German antitrust law is only applicable on hospital mergers with revenues of more than € 500.000.000,--. Finally, the US law knows “cluster markets” with certain hospital services to define the relevant markets. The hospital market in Germany should also be grouped into this kind of cluster markets. (Englisch)
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