Meilenstein in der Diskussion über die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten ist das am 1.1.2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Der Beitrag beschreibt kritisch Umfang und Auswirkung des Gesetzes auf betroffene Unternehmen, ergänzt um eine Skizzierung der kürzlich auf europäischer Ebene erzielten vorläufigen Einigung auf eine Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD).
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.